++ Corona: Wichtige Informationen zu den Öffnungszeiten und zur Erreichbarkeit des Referats Bauordnung ++
Das Referat Bauordnung öffnet ausschließlich im Rahmen von Terminvereinbarungen.
Eine Vorsprache in der Bauberatung ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können einen Termin entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Am 1. Januar 2019 tritt eine neue Bauordnung (BauO NRW 2018) in Kraft. Bitte beachten Sie, dass bereits gestellte Bauanträge bis zum 31. Dezember 2018 nur dann nach den Regelungen der zurzeit geltenden Bauordnung (BauO NRW 2000) genehmigt werden können, wenn diese vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht wurden. Ab dem 1. Januar 2019 eingereichte Bauanträge sind ausschließlich nach den dann geltenden Bestimmungen zu beantragen und zu genehmigen.