Fest, 14. August 2016, 11:00 Uhr - 18:00 Uhr, Schloss Horst
„Wie das pier sommer vn winter auf dem Land sol geschenckt vnd prauen werden“ (Wie das Bier Sommers und Winters ausgeschenkt und gebraut werden soll) – Deutsches Reinheitsgebot von 1516
Am 23. April 1516 erließ der bayerische Herzog Wilhelm IV eine Vorschrift, die die Menschen vor überzogenen Bierpreisen und vor jenen Zutaten schützen sollte, die im Vergleich zu Hopfen und Malz minderwertig und oft sogar giftig waren. Als in dem gleichen Jahrhundert Rutger von der Horst hier sein Schloss errichten ließ, bezahlte er die Arbeiter zum Teil mit Bierrationen und bestellte mehrmals Fässer zum Bierbrauen.
Vor diesem Hintergrund wird auf der Vorburg von Schloss Horst ein „Braufest“ stattfinden. Neben kulinarischen Angeboten können an verschiedenen Bierständen die unterschiedlichsten Biersorten probiert und getrunken werden. — Die Historikerin Dörte Rotthauwe M.A. wird an einem eigenen Stand die Kunst des Bier-Brauens vorstellen. Dabei stehen vor allem traditionelle Rezepte, Zutaten und Kräuter im Fokus, die für das Bierbrauen in alter Zeit in Frage kamen.
Für die musikalische Unterhaltung wird Norbert Labatzki von 15:00 – 18:00 Uhr sorgen.
Dieser Termin ist kostenfrei.