Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann auf formlosen Antrag erteilt werden.
Benötigt werden Katasterflurkarte und Aufteilungsplan (Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit der Kennzeichnung aller Wohnungs-, Garagen- oder Stellplatzeinheiten).
Die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist gebührenpflichtig (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)).