29. Juni 2026, 10:10 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren
zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Bochum.
Innerhalb des angegebenen Zeitraums besteht die Möglichkeit Stellungnahmen zum ausliegenden Änderungsentwurf abzugeben.
Wo:
Referat 61 – Stadtplanung
Rathaus Buer, Goldbergstr. 12
4. Etage, Ausstellungsbereich vor Raum 402
Öffnungszeiten:
MO, DI, MI 08:00 - 16:00 Uhr
DO 08:00 - 17:00 Uhr
FR 08:00 - 13:00 Uhr
Die Termine und Orte für die Ausstellungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel. 0201 / 886-1212) zu erfragen.
Alle Planunterlagen zu dem Änderungsbereich können auch auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans und zur Begründung können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 07.08.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030.