13. Mai 2026, 14:08 Uhr | Emscher Lippe Energie GmbH (ELE)
Zahlreichen Kundinnen und Kunden in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck sind in den letzten Tagen offiziell anmutende Schreiben rund um das Thema Smart-Meter-Einbau ins Haus geflattert. Absender war zum Beispiel die „DMG Deutsche Messwesen GmbH“. Die ELE Verteilnetz Gesellschaft (EVNG), grundzuständiger Messstellenbetreiber in allen drei Städten, weist darauf hin, dass sie mit diesem Anbieter in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung steht. Es handelt sich hier um eine Werbeaktion eines Anbieters.
In dem Schreiben wird der Eindruck erweckt, Verbraucherinnen und Verbraucher seien verpflichtet, einen intelligenten Stromzähler einbauen zu lassen. Das trifft nicht zu. Richtig ist, dass alle Haushalte bis 2032 mindestens einen digitalen Stromzähler, eine sogenannte „moderne Messeinrichtung“ eingebaut bekommen. Sie müssen sich aber nicht selbst darum kümmern. Der grundzuständige Messstellenbetreiber, also in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck die EVNG, kommt unaufgefordert auf alle Haushalte zu, bei denen eine solche Messeinrichtung noch nicht vorhanden ist und deren Energieverbrauchsmessung nicht durch einen anderen Messstellenbetreiber vorgenommen wird.
Außerdem wird in dem Anschreiben behauptet, es gäbe eine staatliche Förderung für den Einbau von Smart Metern. Das stimmt nicht. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale NRW ausdrücklich hin.
An einer modernen Messeinrichtung können neben dem aktuellen Zählerstand noch einige andere Werte abgelesen werden, zum Beispiel der Verbrauch des vorigen Tages oder letzten Monats. Es überträgt aber keine Daten, muss also weiterhin angelesen werden. Im Gegensatz dazu haben intelligente Messsysteme („Smart Meter“) neben dem digitalen Zähler ein zusätzliches Kommunikationsmodul. Verpflichtend sind solche Smart Meter aktuell für Haushalte mit hohem Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh pro Jahr, Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 kW/peak und von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen größer 4,2 kW/peak wie zum Beispiel einer Wärmepumpe oder einer Wallbox. Die Pflicht zum Einbau eines Smart Meter liegt in all diesen Fällen aber nicht beim Kunden, sondern bei dem für ihn zuständigen Messstellenbetreiber, in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck also bei der EVNG, sofern Kunden im Einzelfall nicht einen anderen Messstellenbetreiber beauftragt haben. Die EVNG ist mit dem Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen bisher gut vorangekommen und liegt voll im Zeitplan.
Ist die EVNG für Ihre Messung zuständig, dann bekommen Sie ein individuelles Schreiben mit der Ankündigung eines bevorstehenden Zählerwechsels ausschließlich direkt von der EVNG, auch wenn der Austausch vor Ort oft von beauftragten Dritten ausgeführt wird. Die EVNG versendet in diesem Zusammenhang keine allgemeinen Postwurfsendungen.
Durch den turnusmäßigen Austausch entstehen keine zusätzlichen Installationskosten. Die Jahreskosten für die neuen Zähler sind beim grundzuständigen Messstellenbetreiber an gesetzliche Obergrenzen gebunden. Diese gelten für wettbewerbliche Messstellenbetreiber nicht.
Wichtig ist vor allem, sich nicht unter (Zeit-)druck setzen oder auf Basis von zweifelhaften Förderversprechen zu einer Unterschrift drängen zu lassen.
Weitere Informationen dazu findet man auch auf der Website der Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.nrw/wissen) oder der Bundesnetzagentur (bundesnetzagentur.de/metering)