12. Mai 2026, 16:59 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Grothusstraße ist seit Montagabend wieder in beide Richtungen einspurig befahrbar. Gestern Nachmittag mussten die beiden Fahrspuren kurzfristig in Fahrtrichtung Horst Höhe der Straße am Schlachthof gesperrt werden, da ein etwa 45 Meter hoher Schornstein des ehemaligen Schlachthofes einsturzgefährdet ist.
Ein Gutachter hatte das Bauwerk untersucht und keine ausreichende Standsicherheit bei starkem Wind festgestellt. Es mussten zwei Wohnhäuser geräumt werden, die bis auf Weiteres nicht bewohnbar sind. Die Mieter sind anderweitig untergekommen. Für drei Gewerbebetriebe wird eine Lichtzeichenanlage eingerichtet.
Das 1912 erstellte Gebäude steht seit 1987 unter Denkmalschutz. Der private Eigentümer steht im engen Austausch mit der städtischen Bauordnung und hat einen Statiker und Architekten beauftragt. Priorität für alle Beteiligten hat die Gefahrenabwehr.