20. März 2026, 08:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP). Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
13. April bis 13. Mai 2026 (einschließlich)
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat am 18.12.2025 die Aufstellung und Einleitung des Planverfahrens der folgenden Änderung zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) beschlossen:
65 OB (Grünzug Neue Mitte).
Die Änderung bezieht sich auf einen Bereich in der Stadt Oberhausen.
Bezogen auf den vorgenannten Änderungsbereich kann sich die Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und deren voraussichtliche Auswirkungen unterrichten lassen. Gleichzeitig besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Wo:
Referat 61 – Stadtplanung
Rathaus Buer, Goldbergstr. 12
4. Etage, Ausstellungsbereich vor Raum 402
Öffnungszeiten:
MO, DI, MI 08:00 - 16:00 Uhr
DO 08:00 - 17:00 Uhr
FR 08:00 - 13:00 Uhr
Die Termine und Orte für die Ausstellungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und den Internetseiten der Städteregion Ruhr zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel. 0201 88-61210, bzw. 0201 88-61212) zu erfragen.
Alle Planunterlagen zu dem Änderungsbereich können auch auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Veröffentlichungsfrist bis zum 18.12.2026 (einschließlich) insbesondere elektronisch, bei Bedarf aber auch schriftlich oder zur Niederschrift
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-Mail: geschaeftsstelleGFNP@amt61.essen.de,
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.
Sofern Sie eine Stellungnahme einreichen, werden die von Ihnen in diesem Rahmen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten bei den Städten der Planungsgemeinschaft der Städteregion Ruhr 2030 verarbeitet. Weitere Hinweise über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte erhalten Sie auf der Internetseite der Städteregion Ruhr 2030.
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können zu einer Überarbeitung der Vorentwürfe der GFNP- Änderungen führen; d.h., Planentwurfsänderungen aufgrund der frühzeitigen Beteiligung sind möglich und vorgesehen.