04. März 2026, 15:42 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Mietspiegelrechner Gelsenkirchen. Bildrechte: Stradt Gelsenkirchen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neuer Mietspiegel in Gelsenkirchen. Ergänzend bietet die Stadt nun eine Themenkarte auf dieser Grundlage an, mit der sich die ortsübliche Vergleichsmiete (Nettokaltmiete) für jede gewünschte Adresse einfach nachvollziehen lässt.
Der Mietspiegelrechner basiert auf dem Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen in der Stadt Gelsenkirchen. Hierbei wird grundsätzlich der Mittelwert zugrunde gelegt. Zudem werden Mietspannen (von - bis) angegeben. Diese sind sinnvoll, weil nicht sämtliche Merkmale für die Miethöhe erhoben werden können. Insbesondere Art, Umfang und Qualität der Ausstattung, Lageunterschiede und Einflüsse von Merkmalen, die nicht in ausreichender Fallzahl vorhanden waren, können hier berücksichtigt werden.
Dadurch ist es für Wohnungssuchende, Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter nun noch einfacher, die Angemessenheit einer Miethöhe einzuschätzen. Alle Informationen werden gebündelt dargestellt und können als PDF-Dokument heruntergeladen werden.