15. Dezember 2025, 11:45 Uhr | GELSENDIENSTE
In der Ratssitzung am 18. Dezember stehen die Gebührensatzungen für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung und den Winterdienst sowie die städtischen Friedhöfe für das kommende Jahr zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung. GELSENDIENSTE Betriebsleiter Simon Nowack freut sich, dass im Wesentlichen eine Gebührenstabilität erreicht werden kann.
Die Kalkulation der Gebühren für die Restmüllabfuhr hat für die in Gelsenkirchen am häufigsten verwendete 120 Liter-Tonne mit wöchentlicher Leerung eine Jahresgebühr von 301,10 Euro ergeben. Gegenüber 2025 steigen die Kosten um 3,95 Euro. Die Gebühr für die am stärksten nachgefragte Biotonne mit 80 Litern Volumen und 14-täglicher Leerung erhöht sich um 0,75 Euro auf 38,90 Euro. Für einen Haushalt mit dieser Behälterkombination ergeben sich somit geringfügige Mehrkosten von insgesamt 4,70 Euro im Jahr bzw. 0,39 Euro im Monat.
„Die Abfallgebühren in Gelsenkirchen sind im NRW-weiten Vergleich weiterhin niedrig“, ordnet Betriebsleiter Simon Nowack die Zahlen ein. „Wie eine aktuelle Erhebung des Bundes der Steuerzahler NRW zeigt, liegen die Abfallgebühren auch in diesem Jahr deutlich unter dem landesweiten Durchschnitt.“
Bei der Straßenreinigung und dem Winterdienst ergibt sich für einen Haushalt mit 15 Frontmetern in der Reinigungsklasse 11 (wöchentliche Reinigung) und Winterdienststufe 3 eine Gebühr von 225,45 Euro in 2026. Dies entspricht einer Steigerung um 7,95 Euro im Jahr bzw. 0,66 Euro im Monat.
Bei der Kalkulation der Friedhofsgebühren haben sich bei den einzelnen Bestattungsarten im Vorjahresvergleich nur geringe Änderungen ergeben. Die größten Anpassungen gibt es beim Kolumbarium auf dem Hauptfriedhof. Hier sinken die Kosten für eine Doppel-Urnenkammer um 200 Euro auf 2.900 Euro. Bei den Einzelkammern und den Urnenfächern sinkt die Gebühr um 100 Euro, wodurch sich Kosten von 2.000 bzw. 1.400 Euro ergeben.
Um die Friedhofsgebühren in der Gesamtbetrachtung aller Bestattungsarten stabil zu halten und somit die Wettbewerbsfähigkeit der städtischen Friedhöfe in Gelsenkirchen zu stärken, sind in der Kalkulation Kosten in Höhe von 2,5 Mio. Euro nicht verrechnet worden.
Gebühren sind öffentlich-rechtliche Abgaben, die für die Inanspruchnahme einer konkreten Leistung zu entrichten sind. Hierdurch unterscheiden sie sich von Steuern, bei denen kein unmittelbarer Zusammenhang zu einer Gegenleistung besteht. Bei der Gebührenerhebung sind verschiedene Grundsätze zu berücksichtigen, unter anderem gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Kalkulation muss auf einer realistischen Prognose des Aufwandes basieren. Nach Abschluss des Gebührenjahres wird eine Abrechnung vorgenommen. Falls die erhobenen Gebühren in Summe von den tatsächlich entstandenen Kosten abweichen, wird die Überdeckung bzw. Unterdeckung bei der Kalkulation in den Folgejahren berücksichtigt. Eine Erzielung von Gewinnen ist ausgeschlossen, Verluste sollen vermieden werden.