12. Dezember 2025, 12:04 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Gleich an zwei Tagen hintereinander wurden im November bei Geschwindigkeitsüberwachungen mit einer semistationären Anlage auf der Kurt-Schumacher-Straße zwei Fahrzeuge erfasst, welche die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erheblich überschritten. Das hat die Auswertung der Messungen jetzt ergeben.
Das erste Fahrzeug wies nach Toleranzabzug eine Geschwindigkeit von 151 km/h auf und fuhr damit 101 km/h zu schnell. Auch das am darauffolgenden Tag erfasste Fahrzeug überschritt, mit einer Geschwindigkeit von 133 km/h, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 83 km/h.
Die beiden Fahrzeugführer erwartet jeweils ein dreimonatiges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro zuzüglich Auslagen und Gebühren.
Überhöhte Geschwindigkeit ist weiterhin die Unfallursache Nummer eins in Deutschland. Die Stadt Gelsenkirchen appelliert daher an alle Fahrzeugführer: „Achten Sie auf Ihr Fahrverhalten, um sich und andere am Verkehr teilnehmende Personen nicht zu gefährden!“