25. September 2025, 15:28 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Hauseigentümerinnen und -eigentümer erhalten jetzt einfacher eine finanzielle Förderung für die Entfernung von illegalem Graffiti an ihren Immobilien im Stadtgebiet. Die Anpassung der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zur Beseitigung von illegalen Graffiti an baulichen Anlagen hat der Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz der Stadt Gelsenkirchen beschlossen.
Neben der professionellen Entfernung durch eine Fachfirma, besteht nun auch die Möglichkeit, die Verschönerung des Graffitis durch ortsansässige Graffitikünstlerinnen und -künstler durchzuführen oder eine Entfernung durch eigenes Überstreichen fördern zu lassen.
„Seit der Modifizierung der Richtlinie erleben wir eine deutlich gestiegene Nachfrage zur Förderung, die bereits zu mehreren positiven Bescheiden geführt hat. Als Verwaltung freut es uns umso mehr, dass wir mit der neuen Richtlinie nicht nur die von Graffiti betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer unterstützen können, sondern zeitgleich auch zur Aufwertung des Stadtbildes beitragen“, so Ordnungsdezernent Simon Nowack.
Die maximale Höhe des Zuschusses bestimmt sich nach der Art des Vorhabens und liegt zwischen 75 % (Fremdleistung) und 100 % (Eigenleistung).