19. September 2025, 12:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Am Mittwoch, 17. September, hat der Wahlausschuss die Ergebnisse der Kommunalwahlen sowie der Wahl zum Integrationsrat in Gelsenkirchen offiziell festgestellt. Erst nach Zusammentreten des Wahlausschusses ist am gestrigen Donnerstag, 18. September, ein Umstand bekannt geworden, der die Integrationsratswahl betrifft, und über den die Mitglieder des Wahlausschusses am heutigen Freitag informiert worden sind.
Bei der Vorbereitung des Versands von Wahlunterlagen an IT.NRW aus repräsentativen Stimmbezirken fanden sich fünf Umschläge mit laut Niederschriften insgesamt 269 Stimmzetteln für die Integrationsratswahl. Diese waren am Wahlsonntag irrtümlich den Unterlagen für die Landesstatistik beigefügt worden und wurden bei der offiziellen Auszählung am Dienstag nicht berücksichtigt.
Eine kurzfristige Nachzählung und Wiederholung der Wahlausschusssitzung ist rechtlich nicht zulässig. Die Prüfung und eine mögliche Korrektur können nur im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens erfolgen, das vom Wahlprüfungsausschuss durchgeführt wird. Dieser Ausschuss wird allerdings erst nach der Konstituierung des neuen Stadtrats zusammenkommen können, da der Rat der Stadt über dessen Zusammensetzung entscheidet. Ziel ist es nun, die Konstituierung des Wahlprüfungsausschusses so zeitnah wie möglich vorzunehmen, um eine nachträgliche Auszählung der 269 Stimmzettel herbeizuführen.
Es ist zu erwarten, dass die Zusammensetzung des Integrationsrates sich nur ändert, wenn die Auszählung der 269 Stimmen eine deutlich andere Verteilung ergibt als der bisher ausgezählten.
„Ich bedaure diese Umstände sehr und bitte für diese Unannehmlichkeiten und eine mögliche Verunsicherung um Entschuldigung“, so Kreiswahlleiter Luidger Wolterhoff in einem am Freitagmittag versandten Informationsschreiben an alle Kandidierenden für den Integrationsrat.