03. September 2025, 11:55 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Am 14. September finden in Gelsenkirchen die Kommunalwahlen statt. Auch für Menschen mit Sehbehinderung gilt das Recht, ihre Stimme dabei geheim abgeben zu können. Um dies zu ermöglichen, gibt es auch bei der anstehenden Kommunalwahl wieder Wahlschablonen.
Wer in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) organisiert ist, erhält diese Wahlhilfe automatisch. Wer auf die Hilfe angewiesen ist, aber nicht in diesen Vereinen Mitglied ist, sollte sie frühzeitig telefonisch bei der für den Bereich Westfalen zuständigen Landesgeschäftsstelle der BSVNRW anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl eingehen: 02 31/ 55 75 90 0.
Eine abgeschnittene Ecke an den Stimmzetteln hilft, die Stimmzettel korrekt in eine mit Löchern versehene Mappe (Wahlschablone) einzulegen. Über die in Großdruck und Punktschrift angebrachte Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Welche Kandidierenden und welche Parteien sich hinter der jeweiligen Nummer verbergen, kann telefonisch abgefragt werden: Eine Telefonansage unter 0800 000 9671 0 liest die Stimmzettel nach Nennung der Postleitzahl und des Stimmbezirks vor.
Organisiert werden Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der Arbeitsgemeinschaft der BSVNRW. Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Innenministerium des Landes NRW.