15. August 2025, 10:27 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Ab Montag, 18. August 2025, öffnen die Wahlscheinstellen im Hans-Haus-Haus sowie in Buer an der Horster Str. 6.. Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Am 14. September finden in Gelsenkirchen die Kommunalwahlen statt. Ab Montag, 18. August 2025, öffnen die Wahlscheinstellen. Ab kommender Woche werden dann auch die Wahlbenachrichtigungen verschickt.
Wer nicht auf seine Wahlbenachrichtigung warten möchte oder kann, kann also bereits ab Montag unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis) in den Wahlscheinstellen seine Stimme abgeben.
Die Wahlscheinstellen befinden sich im Hans-Haus-Haus, Ebertstraße 11, in der City sowie in Buer an der Horster Straße 6.
Die Wahlscheinstellen sind vom 18. August bis 12. September wie folgt geöffnet:
- montags, dienstags und mittwochs: 8 bis 16 Uhr
- donnerstags: 8 bis 18 Uhr
- freitags: 8 bis 16 Uhr
(Freitag, 12. September: 8 bis 15 Uhr)
- samstags: 9 bis 13 Uhr
Mit der Wahlbenachrichtigung kann neben der Wahl vor Ort in den Wahlscheinstellen oder im Wahlraum auch ab Dienstag, 19. August, unter online oder mit dem den Wahlbenachrichtigungen angefügten Antragsvordruck ein Briefwahlantrag gestellt werden.
Wer seine Stimme vor Ort abgibt, muss auf Verlangen im Wahlraum bzw. in der Wahlscheinstelle ein Ausweisdokument mit Lichtbild vorzeigen. Wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht, kann anstelle der Wahlbenachrichtigung auch durch Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises gewählt werden.
Der jeweilige Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, kann aber auch unter www.gelsenkirchen.de/kommunalwahlen im Wahlraumfinder eingesehen werden. Hier können die Wahlberechtigten auch prüfen, ob ihr Wahlraum barrierefrei zugänglich ist.
Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten und Zweifel hinsichtlich seiner Wahlberechtigung hat, kann sich telefonisch beim Wahlamt unter der Rufnummer 0209/169-4025 melden.
Bei den Kommunalwahlen werden die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister, der Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen, der Integrationsrat und das Ruhrparlament gewählt.
Eine Wahlbenachrichtigung zu den Kommunalwahlen und zum Ruhrparlament erhalten alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Gelsenkirchen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Eine Wahlbenachrichtigung zur Integrationsratswahl erhalten alle Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Deutsche mit einer weiteren ausländischen Staatsangehörigkeit, Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Personen, die als Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben haben und die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in Gelsenkirchen mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind.