02. Juni 2025, 00:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
30. Juni bis 30. Juli 2025 (einschließlich)
Der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Gelsenkirchen hat am 19.03.2025 beschlossen, die öffentliche Auslegung für das folgende Änderungsverfahren zum Gemeinsamen Flächennutzungsplan (GFNP) durchzuführen:
58 BO (Steinhausstraße / Günnigfelder Straße)
Der Änderungsbereich 58 BO befindet sich in Bochum.
Innerhalb des angegebenen Zeitraums besteht die Möglichkeit Stellungnahmen zum ausliegenden Änderungsentwurf abzugeben.
Wo:
Referat 61 – Stadtplanung
Rathaus Buer, Goldbergstr. 12
4. Etage, Ausstellungsbereich vor Raum 402
Öffnungszeiten:
MO, DI, MI 08:00 - 16:00 Uhr
DO 08:00 - 17:00 Uhr
FR 08:00 - 13:00 Uhr
Die Orte für die Auslegungen in den anderen Städten der Planungsgemeinschaft sind den dortigen Bekanntmachungen und Internetseiten der Städteregion Ruhr zu entnehmen oder bei der Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan in Essen (Tel. 0201 8861-210/-212) zu erfragen.
Alle Planunterlagen zu dem Änderungsbereich können auch auf den Internetseiten der Städteregion Ruhr eingesehen werden und sind darüber hinaus über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Stellungnahmen zum Entwurf des Änderungsplans, zur Begründung und zum Umweltbericht können während der Auslegungsfrist
bis zum 30.07.2025 (einschließlich) insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-mail
- bei der Stadt Essen, Amt für Stadtplanung und Bauordnung, Geschäftsstelle Gemeinsamer Flächennutzungsplan, Lindenallee 10 (Deutschlandhaus), 45121 Essen, E-mail: geschaeftsstellGFNP@amt61.essen.de
- oder bei einer der anderen Planungsstädte abgegeben werden.
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der Räte, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme.