28. Oktober 2022, 13:34 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Interventionsteam EU-Ost der Stadt Gelsenkirchen hat nach Hinweisen der Bezirksvertretung Süd, aus der Bevölkerung und aufgrund eigener Erkenntnisse am vergangenen Donnerstag (27. Oktober) vier Häuser in Rotthausen überprüft. Das gemischte Team aus Kommunalem Ordnungsdienst (KOD), Verkehrsüberwachungsdienst (VÜD), Baubehörde und Wohnungsaufsicht der Stadtverwaltung Gelsenkirchen, Arbeitsverwaltung (IAG), Energieversorger, Polizei und Sprachmittlern führte dabei umfangreiche Kontrollen durch. Im Detail konnten folgende Verstöße festgestellt werden:
In einem Haus in der Schonnebecker Straße wurden drei Sozialleistungsmissbräuche festgestellt. Die sorgeberechtigten Eltern zweier minderjähriger Kinder konnten nicht angetroffen werden. Zudem wird der regelmäßige Schulbesuch der Kinder angezweifelt. Das IAG wird mit der Schule Kontakt aufnehmen. Eine Meldung an das Jugendamt ist erfolgt.
Da im Hausflur die Absturzsicherung am Fenster fehlt, wird der Vermieter durch die Bauordnung schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert.
Auch in einem weiteren Haus in der Schonnebecker Straße 78 wurde durch das IAG ein Sozialleistungsmissbrauch festgestellt. Wegen eines defekten Flurfensters wird die Wohnungsaufsicht gegen den Vermieter ein Verfahren einleiten.
Im nahen Umfeld wurden durch den VÜD insgesamt 17 Verkehrsverwarnungen ausgesprochen. Aufgrund fehlerhafter bzw. nicht vorhandener Feinstaubplaketten wurden zwölf Bußgeldverfahren eingeleitet. Wegen einer Verkehrsbehinderung hat der VÜD zwei Fahrzeuge abschleppen lassen.
In einem weiteren Fall kam der Fahrzeughalter während der Abschleppmaßnahme zu seinem Fahrzeug, so dass die Kosten der Leerfahrt vor Ort beglichen wurden.
In der Hülsmannstraße wurden durch den KOD drei Personen von Amtswegen abgemeldet. Bei einer Familie konnte aufgrund einer unerlaubten Ortsabwesenheit sowie durch den Einzug weiterer Personen eine Überzahlung festgestellt werden. In einem anderen Fall wurde der Auszug einer Person nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben, so dass eine Überzahlung an Regelleistungen stattgefunden hat.