23. Februar 2022, 17:17 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Pandemiebedingt ein Jahr später als ursprünglich geplant, wird 2022 im Rahmen eines Zensus eine bundesweite Bevölkerungserhebung durchgeführt. Gezählt wird dabei auf Stichprobenbasis.
Zur örtlichen Durchführung des Zensus hat die Stadt Gelsenkirchen eine Erhebungsstelle eingerichtet. Für die Haushaltsstichprobe wurden in Gelsenkirchen etwa 2.300 Wohnanschriften per Zufallsstichprobe ausgewählt, an denen ungefähr 16.000 Menschen wohnhaft sind. Diese erhalten ab Mai eine Terminankündigung und werden am entsprechenden Termin durch geschulte Erhebungsbeauftragte kontaktiert. Zusätzlich werden alle Gemeinschaftsunterkünfte (z.B. Pflegeheime) und Wohnheime (z.B. Studierendenwohnheime) im Stadtgebiet kontaktiert. Für die Wohn- und Gebäudezählung, die ebenfalls zum Zensus dazu gehört, werden Eigentümerinnen und Eigentümer durch Erhebungsbeauftragte des statistischen Landesamtes IT.NRW kontaktiert.
Wer für den Zensus ausgewählt wurde, ist zur Teilnahme verpflichtet. Die Teilnahme am Zensus kann nicht abgelehnt werden. So sieht es §23 des Zensusgesetzes vor.
Alle am Zensus mitarbeitenden Personen sind zudem zur Verschwiegenheit verpflichtet und müssen mit einem polizeilichen Führungszeugnis ihre Zuverlässigkeit nachweisen.
Der Zensus 2022 soll verlässliche Bevölkerungszahlen für alle Städte und Gemeinden und die deutschen Bundesländer liefern. Darüber hinaus ermittelt der Zensus weitere wichtige Daten, die für Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft benötigt werden. Aktuelle Bevölkerungs- und Wohnungsdaten dienen als Grundlage etwa für die Planung neuer Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Seniorenheime, für den kommunalen Finanzausgleich oder für die Einteilung von Wahlkreisen.