18. August 2021, 16:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Abendessen selber zu fangen und dabei am Wasser Ruhe und Entspannung zu suchen – das ist nicht erst seit Corona-Zeiten ein Trend. Doch wer in Gelsenkirchen fischen gehen will, braucht hierfür einen Fischereischein.
Der Fischereischein wird für ein oder fünf Fischereijahre ausgestellt. Für die Erlangung des ersten Fischereischeins ist die Ablegung einer Fischerprüfung erforderlich. Prüfungen werden von der Stadt Gelsenkirchen in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Am 27. August sowie am 3. und am 10. September ist es wieder soweit: An diesen drei Freitagen werden weitere Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener ihre Fischerprüfung ablegen. Die untere Jagd- und Fischereibehörde des Referates Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist an diesen Tagen aufgrund der stattfindenden Fischerprüfungen geschlossen.
Die Ausstellung oder Verlängerung von Jagdscheinen ist an diesem Tag nicht möglich.
Fischereischeine können weiterhin in den Bürgercentern beantragt beziehungsweise verlängert werden, sofern vorab bereits ein Termin vereinbart wurde.