02. August 2021, 13:34 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Unberechtigtes Parken vor Grundstückszufahrten, zugeparkte Rad- oder Gehwege und verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge in Haltverboten – dies sind nur ein paar Verstöße gegen die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, die nicht nur Ärgernisse für Bürgerinnen und Bürger darstellen, sondern auch die Sicherheit des Verkehrs in der Stadt erheblich beeinträchtigen.
Durch das neu geschaffene Modul „Parkverstöße“ im Mängelmelder „GE-meldet“ können derlei Verkehrsverstöße nun schnell und unbürokratisch gemeldet und weiterverfolgt werden. Die Nutzung des Mängelmelders ist entweder per Smartphone über die „GE-meldet“-App oder über den Browser auf der Website der Stadt Gelsenkirchen möglich: www.gelsenkirchen.de/gemeldet
Darüber hinaus bleibt die Leitstelle für Sicherheit und Ordnung unter der Rufnummer 0209/169-3000 auch weiterhin zentrale Anlaufstelle bei Verkehrsbehinderungen.