23. Juni 2021, 10:10 Uhr | Emscher Lippe Energie GmbH (ELE)
Diese Meldung ist vom 23. Juni 2021, 10:10 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
In den letzten Tagen hat die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE) wieder mehrfach Hinweise auf Betrugsversuche an der Haustür bekommen, unter anderem aus Gelsenkirchen-Buer und Scholven sowie aus Kirchhellen. Auch in anderen Teilen des Emscher-Lippe-Landes sind – angespornt von schönem Wetter und der Aufhebung einiger Corona-Regeln – unseriöse Werber unterwegs, die ungebeten an Haustüren klingeln, um Energieverträge anzubieten. Dabei sollen sie mehrfach vorgegeben haben, im Namen oder im Auftrag der ELE unterwegs zu sein. Die ELE weist darauf hin, dass dies nicht der Fall ist.
Natürlich ist es möglich, dass ein Mitarbeiter der ELE oder der ELE Verteilnetz GmbH (EVNG) einmal an der Tür klingelt. Im Außendienst für die EVNG sind zum Beispiel Zählerableser in Gelsenkirchen, Bottrop und Gladbeck unterwegs. Mitarbeiter von ELE und EVNG wie auch beauftragte Dienstleister fordern allerdings niemals an der Haustür dazu auf, einen Vertrag abzuschließen. Außerdem können sich echte Mitarbeiter der ELE-Gruppe jederzeit mit einem Dienstausweis mit Foto legitimieren. Es hat allerdings auch Fälle gegeben, in denen selbst gebastelte, aber durchaus professionell wirkende Ausweise präsentiert wurden. Wer Zweifel hat, kann sich unter 0209/ 165-10 vergewissern, ob die Person an der Haustür im Auftrag von ELE oder EVNG unterwegs ist. Haustürgeschäfte kommen im Energiegeschäft heutzutage immer häufiger vor. Wenn allerdings vorgegeben wird, im Auftrag der ELE zu handeln, um dann Verträge anderer Unternehmen zu vermitteln, ist das unseriöses Geschäftsgebaren. Misstrauisch werden sollte man, wenn man beim Erstkontakt zur Unterschrift oder der Herausgabe von Bank- oder Zählerdaten gedrängt wird.
Grundsätzlich gilt bei Haustürgeschäften eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann jeder Kunde einen unterschriebenen Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Sollte der Kunde bei der Vertragsanbahnung getäuscht worden sein, gibt es unter Umständen darüber hinaus die Möglichkeit der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Irrtum.