19. März 2021, 12:59 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Ab sofort können Personen unter 80 Jahren, die in der Impfreihenfolge aufgrund einer chronischen Erkrankung eine hohe Priorität haben oder im Einzelfall eine in der Priorisierung nicht bedachte aber sehr schwere Vorerkrankung nachweisen können, auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen einen Antrag auf einen Impftermin stellen.
Die entsprechenden Antragsformulare sowie die Möglichkeit, die ärztlichen Atteste oder (fach-)ärztlichen Zeugnisse hochzuladen, sind auf der Seite zu finden.
Folgende Personen können derzeit eine Impfung beantragen:
1. Personen, die entweder aufgrund einer in der Coronavirus-Impfverordnung definierten chronischen Erkrankung einen Anspruch auf eine bevorzugte Schutzimpfung gegen das Coronvirus-SARS-CoV 2 haben (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a - j CoronaImpfV):
- Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung,
- Personen nach Organtransplantation,
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung,
insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
- Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen,
- Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schwere
chronischen Lungenerkrankung,
- Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,
- Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen,
- Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
- Personen mit chronischer Nierenerkrankung,
- Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)
oder
2. Personen, die aufgrund von einer individuellen Vorerkrankung ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu befürchten haben (§3 Abs.1 Nr. 2. Buchst. k CoronaImpfV). Sie können mit einer (fach-)ärztlichen Begründung einen Einzelfallantrag stellen.
Die Anträge werden vom Referat Gesundheit geprüft und zum Impfzentrum zur Terminfestlegung weitergeleitet.
Unabhängig von der Möglichkeit, die Anträge online zu stellen, kann der Antrag auch postalisch an die Stadt Gelsenkirchen / Feuerwehr, Koordinierungseinheit Impfzentrum, Seestraße 3, 45894 Gelsenkirchen gesendet werden.
Wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ein Impfangebot bekommen können, steht noch nicht fest.
Hier geht es zum Formular: www.gelsenkirchen.de/impfpriorisierung