08. Februar 2021, 16:20 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Das Völkerrecht verbietet es Staaten, in ihren Beziehungen Gewalt auszuüben - dies allerdings nicht ausnahmslos: Staaten dürfen sich gegen bewaffnete Angriffe verteidigen, sie dürfen militärischen Interventionen externer Akteure zustimmen und der UN-Sicherheitsrat verfügt über die Kompetenz, militärisches Eingreifen zu autorisieren. Vor dem Hintergrund dieser Regeln des Friedenssicherungsrechts und der Interventionen in Libyen und Syrien wird sich der Vortrag von PD Dr. Paulina Starski folgenden Fragen zuwenden: Unter welchen Umständen erlaubt das Völkerrecht militärische Interventionen externer Akteure? Unter welchen Voraussetzungen sollte es diese erlauben? Wann sind Interventionen ein Gebot, wann eine Gefahr?
Der Vortrag beginnt am Donnerstag, 11. Februar 2021, ab 19.30 Uhr und kann von zuhause online verfolgt werden. Anmeldung und Zugangsdaten unter: www.vhs-gelsenkirchen.de, kurzfristig auch über: brigitte.schneider@gelsenkirchen.de.
PD Dr. Paulina Starski ist seit 2014 Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht und ist seit 2020 Professurvertreterin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.