13. Januar 2020, 13:42 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Jägerprüfung 2020 bei der Unteren Jagdbehörde Gelsenkirchen findet an den folgenden Terminen statt:
- 20. April 2020, 15 Uhr: schriftliche Prüfung im Hans-Sachs-Haus, Sitzungszimmer Zenica (Raum 466), Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen
- 22. April 2020: Schießprüfung auf dem Schießstand Coesfeld-Flamschen
- 23. und 24. April 2020: mündlich-praktische Prüfung in den Räumlichkeiten der Kreisjägerschaft Urban-von-Vorst-Weg, 45894 Gelsenkirchen
Für die Teilnahme an der Prüfung ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro zu entrichten.
Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens bis zum 20. Februar 2020 bei der unteren Jagdbehörde, Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11, 45879 Gelsenkirchen, einzureichen. Entsprechende Antragsformulare sind auf der städtischen Webseite oder bei der Unteren Jagdbehörde erhältlich.
Dem Antrag sind beizufügen:
- ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr;
- ein Nachweis einer Vereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern, es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung eines Falknerjagdscheins abgelegt. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
- ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf.