17. Juni 2019, 11:27 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Beim dritten Gelsenkirchener Unternehmertreff in diesem Jahr hieß es im Stadtquartier Graf Bismarck „Leinen los, volle Fahrt voraus“. Rund 200 Gäste begrüßte die Wirtschaftsförderung am Donnerstag, 13. Juni 2019, auf dem Schiff „MS Baldeney“ der Weißen Flotte Baldeney-GmbH am neuen Fahrgastschiffanleger im Hafen Graf Bismarck.
Stadtrat Dr. Christopher Schmitt und der Referatsleiter der Wirtschaftsförderung, Rainer Schiffkowski, hießen die Unternehmerinnen und Unternehmer an Bord der Weißen Flotte willkommen und freuten sich auf den ersten Unternehmertreff auf dem Wasser.
Erst Ende März 2019 war der neue Fahrgastschiffanleger im Hafen Graf Bismarck eröffnet worden. Seit dem 2. Juni bietet die Weiße Flotte nun jeden Sonntag anderthalbstündige Rundfahrten vom neuen Anleger auf Graf Bismarck aus an. Daneben hat das Essener Unternehmen diverse Event- und Tagestouren, Unterhaltungs- und kulinarischen Fahrten im Programm. Durch die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer Franz-Josef Ewers von der Weißen Flotte Baldeney-GmbH ist im Stadtquartier Graf Bismarck ein weiterer Hotspot dazugekommen, der die Attraktivität des Quartiers noch einmal deutlich steigert und eine Location der ganz besonderen Art bietet.
Auch im übertragenen Sinne hieß es: „Volle Fahrt voraus für Gelsenkirchen“ mit dem neuen Teilhabechancengesetz. Anlässlich des am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Gesetzes informierte das Jobcenter Gelsenkirchen (IAG) mit seiner Kampagne „Deine Stadt, Dein Unternehmen, Dein Plus“ über die Vorteile und Möglichkeiten des neuen Gesetzes für Arbeitgebende. Kirsten Roth, stellvertretende Geschäftsführerin im IAG, und Bereichsleiterin Heike Sdunek stellten den Gästen an Bord die wichtigsten Fakten zu der neuen Förderung von Arbeitsplätzen vor, um Langzeitarbeitslose wieder ins Berufsleben zu führen. Im Fokus standen dabei die Vorteile für Arbeitgeberinnen und -geber, wenn diese eine Person der Zielgruppe sozialversicherungspflichtig einstellen. Bei einem Lohnkostenzuschuss – in Orientierung am gesetzlichen Mindestlohn oder einem Tariflohn – von bis zu 100 Prozent gibt es arbeitgeberseitig keine Pflicht zur Nachbeschäftigung. Während der Einarbeitung unterstützt ein begleitendes Coaching die Eingliederung der neuen Beschäftigten in das Unternehmen. Insgesamt, so Roth, können durch die Gewinnung von Personal über das Teilhabechancengesetz die eigenen Fachkräfte im Unternehmen entlastet werden, sodass letztere ihren eigentlichen Aufgaben wieder effektiv nachgehen können. Auch notwendige Qualifizierungen werden gefördert. Das Jobcenter in Gelsenkirchen hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende dieses Jahres 400 Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive zu geben, und macht mit einer umfangreichen Kampagne auf das Programm aufmerksam. Bis zum 11. Juni 2019 konnten bereits 305 geförderte Beschäftigungsverhältnisse besetzt werden.
Nach dem Vortrag des IAG startete das Schiff zu einer abendlichen Rundfahrt, die von Christiane Seidler und Lutz Deterra mit maritimer Musik begleitet wurde. Unternehmerinnen und Unternehmer hatten nicht nur die Chance miteinander ins Gespräch zu kommen, Kontakte zu knüpfen und zu pflegen, sondern konnten dem Arbeitgeberservice-Team des Jobcenters auch weitere Fragen zum Teilhabechancengesetz stellen.