13. Mai 2019, 09:03 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Themenkarte Stellplatzablösesatzung Gelsenkirchen. Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Die Errichtung baulicher Anlagen – z.B. ein Wohnhaus oder ein Geschäftsgebäude – ist nur zulässig, wenn es auf dem Baugrundstück Stellplätze oder Garagen in ausreichender Zahl und Größe geben wird. Das regelt die Bauordnung Nordrhein-Westfalen (§ 48 BauO NRW). Das betrifft nicht nur neue Gebäude, sondern auch bestehende Gebäude, die zukünftig anders genutzt werden sollen.
Im Einzelfall kann es vorkommen, dass die notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten eingerichtet werden können. In einem solchen Fall kann unter Umständen die Zahlung eines sogenannten Ablösebetrages zugelassen werden.
Die Themenkarte Stellplatzablösesatzung Gelsenkirchen enthält Informationen über die Satzung der Stadt Gelsenkirchen zur Ablösung notwendiger Stellplätze oder Garagen, die Gebietszonen und die festgesetzten Geldbeträge und bietet den Zugriff auf die jeweilig geltenden Satzungsdokumente.
Neben der Themenkarte wird der Datensatz im Geodatendienst Stadtplanung als OGC WFS/WMS-Geodatendienst über das Geoportal Gelsenkirchen angeboten und kann unter der Datenlizenz Deutschland - Namensnennung 2.0 - kostenfrei genutzt werden.