03. Januar 2019, 15:59 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Grenzen der Jagdbezirke. Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Das Stadtgebiet Gelsenkirchen gliedert sich in Jagdbezirke (Eigen- und gemeinschaftliche Jagdbezirke) sowie befriedete Jagdbezirke, deren geographische Lage nun über eine interaktiven Karte übersichtlich dargestellt wird.
Jagdbezirke nennt man alle zusammenhängenden land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Grundstücke, die einer Person oder Personengemeinschaft gehören und dem Eigentümer oder alleinigen Nutznießer nicht nur das Jagdrecht, sondern auch unmittelbar das Jagdausübungsrecht besitzt.
Die befriedeten Jagdbezirke stellen nach § 6 Satz 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und den Jagdgesetzen der Bundesländer Grundflächen dar, auf denen die Jagdausübung ruht, das heißt Jagdhandlungen nicht ohne weitere Erlaubnis vorgenommen werden dürfen.
Die dargestellten Informationen werden durch die Untere Jagdbehörde, Referat 32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Stadt Gelsenkirchen erhoben und regelmäßig aktualisiert.