29. Oktober 2018, 16:11 Uhr | GELSENDIENSTE
Diese Meldung ist vom 29. Oktober 2018, 16:11 Uhr. Gegebenenfalls sind einzelne Inhalte oder der gesamte Artikel nicht mehr aktuell. Für aktuelle Meldungen der Stadt Gelsenkirchen klicken Sie bitte auf https://www.gelsenkirchen.de/aktuelles
Anfang des kommenden Jahres werden auf den städtischen Friedhöfen Reihengräber eingeebnet, deren Ruhefristen abgelaufen sind. GELSENDIENSTE bittet daher die Angehörigen, bis Ende Dezember Grabsteine und Grabschmuck wie Lampen oder Vasen von den Gräbern zu entfernen. Nach Ablauf der Frist werden die Felder abgeräumt. Hinweise zur Lage der Gräber finden sich im jeweiligen Grabstellenausweis. Auch vor Ort weisen Schilder auf die bevorstehenden Einebnungen hin.
Westfriedhof: Reihengrabfelder 067, 069A
Rotthauser Friedhof: Reihengrabfelder 013, 013A, 062
Ostfriedhof: Reihengrabfelder 023A, 027, 054
Südfriedhof: Reihengrabfelder 003, 011
Friedhof Beckhausen-Sutum: Reihengrabfeld 017
Hauptfriedhof: Reihengrabfelder 067, 146, 177, 178, 184, 185, 186
Friedhof Horst-Süd: Reihengrabfeld 055, 101, U 049
Friedhof Hassel-Oberfeldingen: Reihengrabfeld 049, 050