28. Juni 2017, 16:02 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Zechenhaus. Bildrechte: Stadt Gelsenkirchen
Die Stadt Gelsenkirchen wird die Gestaltungssatzungen der Gartenstadt Hassel überarbeiten und lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit ein. Bei einem Auftakttermin am Donnerstag, 29. Juni 2017, um 18 Uhr im Stadtteilzentrum Hassel („Bonni“), Eppmannsweg 32, werden Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung und des Stadtteilbüros Hassel.Bertlich.Westerholt über die Ziele der Satzungsänderung informieren.
Weiterer Ablauf
Anschließend haben interessierte Bewohnerinnen und Bewohner der Gartenstadtsiedlungen die Möglichkeit, in einer Arbeitsgruppe an der weiteren Aufstellung der Gestaltungssatzung mitzuwirken. Bereits am 5. Juli 2017 findet dazu eine gemeinsame Ortsbegehung statt, der am 13. Juli eine Arbeitskreissitzung folgen wird.
Zur Gartenstadt
Die Gartenstadt in Hassel und Buer-Nord ist ab 1905 in mehreren Bauabschnitten erbaut worden. Die Stadterweiterungen folgten der Entwicklung des Bergbaus und der Industrie und umfassten neben Wohnhäusern auch soziale Einrichtungen, Schulen, Kirchen und Angebote für den täglichen Bedarf an der Polsumer Straße. Dieser gartenstädtische Charakter prägt das Erscheinungsbild der Siedlung bis heute: geschwungene Straßen, regelmäßige Baumpflanzungen, gestaltete Vorgärten, kleinmaßstäbliche Wohngebäude und Durchblicke in die großzügigen Gärten.
Dieser besondere gartenstädtische Charakter von Hassel und Buer-Nord soll erhalten werden. Dies gilt für die Unverwechselbarkeit der einzelnen Quartiere: für ihren öffentlichen Raum und für ihre Bebauungsformen, für jedes Haus im Bestand und für jeden Neubau, für Vorgärten und Stellplätze, für das Detail und für das Ganze.
Ziel der Gestaltungssatzung
Ziel einer Gestaltungssatzung ist es, zeitgemäße bauliche Veränderungen zu ermöglichen, die Bausubstanz und Wohlqualität verbessern, ohne dabei den besonderen Charakter einer Siedlung zu gefährden. So können die Eigenarten der ortsbildprägenden Gebäude gewahrt und Verunstaltungen sowie übermäßige Veränderungen der Siedlung verhindert werden.
Aus diesen Gründen ist 2001 eine Gestaltungssatzung für weite Teile des historischen Siedlungsgebietes in Hassel und Buer-Nord aufgestellt worden. 2006 folgte eine weitere Gestaltungssatzung für die Meistersiedlung. Nachdem die Satzungen nun seit längerer Zeit bestehen, zeigt sich, dass aus verschiedenen Anlässen Überarbeitungsbedarf besteht: Die Abgrenzungen müssen überprüft, einzelne inhaltliche Regelungen konkretisiert werden. Außerdem sind neue Entwicklungen wie Brandschutzauflagen oder energetische Sanierung künftig zu berücksichtigen.