11. Januar 2016, 14:19 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Ab dem 1. Februar 2016 werden bei den BÜRGERcentern die Öffnungszeiten ausgedehnt, die ausschließlich den Terminkunden vorbehalten sind. Die Ausgabe von Wartemarken für Kunden ohne Termin endet jeweils eine halbe Stunde vor den genannten Zeiten. Dringende Anliegen, die keinen Aufschub dulden, werden selbstverständlich auch innerhalb der besonderen Servicezeiten für Terminkunden ohne Termin bearbeitet.
Wer einen Termin hat, wird zur vereinbarten Zeit als nächste Kundin/nächster Kunde aufgerufen, so dass die Wartezeiten auf ein Minimum reduziert sind.
Zu folgenden Zeiten können ab dem 1. Februar 2016 nur noch Anliegen bearbeitet werden, für die zuvor ein Termin gemacht wurde:
BÜRGERcenter im Hans-Sachs-Haus und im Rathaus Buer
- Montag von 15 bis 16 Uhr
- Dienstag von 15 bis 16 Uhr
- Mittwoch von 13 bis 14 Uhr
- Donnerstag von 16 bis 18 Uhr
- Freitag von 12 bis 13 Uhr
BÜRGERcenter an der Cranger Straße 262 und in der Vorburg Schloss Horst
- Montag von 15 bis 16 Uhr
- Mittwoch von 13 bis 14 Uhr
- Freitag von 12 bis 13 Uhr
Termine können im Rahmen einer Vorsprache in den BÜRGERcentern, unter der Telefonnummer 169 2100 sowie online unter gelsenkirchen.de/onlinedienste vereinbart werden.