08. Oktober 2015, 15:55 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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Die Hilfsbereitschaft für Flüchtlinge in Gelsenkirchen ist nach wie vor ungebrochen. Innerhalb von zweieinhalb Wochen sind allein 6222 Euro auf das Spendenkonto der Stadt eingegangen.
Sparkasse Gelsenkirchen
Verwendungszweck: „Flüchtlingshilfe“
IBAN: DE62420500010101000774
BIC: WELADED1GEK
Neben dem Spendenkonto der Stadt gibt es auch ein gemeinsames Spendenkonto aller Gelsenkirchener Wohlfahrtsorganisationen:
AWO-Stiftung Gelsenkirchen
Verwendungszweck:
„Flüchtlingshilfe Gelsenkirchen“
IBAN: DE43 4205 0001 0202 0793 84
BIC: WELADED1GEK
Spenden für die Flüchtlingshilfe können bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Zum Nachweis reicht – unabhängig von der Höhe der Spende - der Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug des Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking. Eine formelle Zuwendungsbestätigung der Stadt Gelsenkirchen ist daher nicht erforderlich.