05. Oktober 2015, 11:16 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
Förderprogramm: Jetzt im Stadtteilbüro beraten lassen.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat Anfang Oktober die „Richtlinie der Städte Herten und Gelsenkirchen über Prämien zur energetischen und gestalterischen Ertüchtigung der Gartenstadt in Hassel, Westerholt und Bertlich“, kurz „Richtlinie Energielabor Ruhr“, beschlossen.
Innerhalb des „Energielabor Ruhr“ werden private Eigentümer in den Zechenhausgebieten von Hassel, Buer-Nord, Herten-Westerholt und -Bertlich mit Zuschüssen unterstützt, wenn sie durch energetische Maßnahmen den CO2-Ausstoß der Gebäude reduzieren und die Gestaltung ihrer Häuser verbessern. Die Höhe der Zuschüsse bemisst sich dabei an der Effektivität der Maßnahme. Beratungstermine zum neuen Förderprogramm können ab sofort im Stadtteilbüro vereinbart werden:
Stadtteilbüro Hassel.Westerholt.Bertlich
Egonstr. 4, 45896 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 / 169 - 6922
Fax: 0209 / 169 - 6920
Email: info@stadterneuerung-hwb.de
Die Mittel für das Förderpogramm kommen aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“, mit dem bundesweit vorbildliche Projekte aus den Bereichen energetische Ertüchtigung und Denkmalschutz gefördert werden. Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit und hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Dabei geht es vornehmlich um baukulturell bedeutsame Maßnahmen sowie um energetische Erneuerung im Quartier.