03. November 2010, 14:56 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Gelsenkanal weist erneut aus gegebenem Anlass auf unseriöse Angebote für Dichtheitsprüfungen von privaten Entwässerungsanschlussleitungen hin.
Jeder Grundstückseigentümer in NRW ist gesetzlich verpflichtet, seine Abwasserleitungen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 von anerkannten Sachkundigen untersuchen zu lassen. Eine Liste mit Sachkundigen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen gem. § 61a des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) wird auf der Internetseite www.gelsenkanal.de zur Verfügung gestellt.
Gelsenkanal empfiehlt, Angebote von Firmen, die an der Haustür behaupten, die Dichtheitsprüfung kostengünstig durchführen zu können, genau zu untersuchen.
Grundsätzlich sollten mindestens drei Angebote von Fachfirmen eingeholt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Dichtheitsprüfung immer eine Video-Dokumentation beinhalten sollte. Sofern Schäden an der Entwässerungsanschlussleitung festgestellt werden, ist es dann möglich, auf der Grundlage der Dokumentation mehrere Angebote für eine kostengünstige und fachgerechte Sanierung einzuholen.
Ein Faltblatt mit Informationen zur Dichtheitsprüfung und Handlungsempfehlungen für Hauseigentümer ist zudem bei der Stadt Gelsenkirchen / Zentrale Bauberatung erhältlich.
Für weitere Informationen steht Gelsenkanal unter der Telefonnummer 0209 169-6311 zur Verfügung.