12. November 2010, 10:54 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Bereits im Januar 2001 ist die standardisierte europäische Parkkarte für Behinderte eingeführt worden. Jetzt läuft zum Jahresende die Übergangsregelung für die bisher nur bundesweit gültigen Parkausweise nach dem alten Muster aus.
Berechtigte, die noch über einen Parkausweis nach dem alten Muster verfügen, können diesen bei Vorliegen der Voraussetzungen in den BÜRGERcentern kostenlos gegen einen neuen austauschen. Wer einen neue Parkkarte benötigt, sollte darauf achten, dass auf der Rückseite des Ausweises sich jetzt ein Passbild des Ausweisinhabers befindet. Wer einen Austausch der Parkerleichterung beabsichtigt, sollte daher daran denken, ein Passbild und den Schwerbehindertenausweis mitzubringen.
Optisch lassen sich das alte und das aktuelle Modell leicht voneinander unterscheiden: Die EU- einheitliche Parkerleichterung ist hellblau mit einem in dunklerem Blau unterlegten Rollstuhlfahrersymbol auf der Vorderseite. Die alten Ausweiskarten haben einen einheitlichen dunkleren Blauton und kein Passbild auf der Rückseite.
Der EU-einheitlichen Parkausweise berechtigt zur Inanspruchnahme der geltenden Parkerleichterungen in den jeweiligen EU- Mitgliedstaaten, in denen sich der Parkberechtigte aufhält. Ab dem 1. Januar 2011 können nur noch die neuen Parkausweise für Schwerbehinderte benutzt werden.