20. Dezember 2010, 10:51 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Das Referat Bürgerservice macht alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener darauf aufmerksam, dass für das Jahr 2011 und künftig keine Lohnsteuerkarten mehr verschickt werden.
In allen lohnsteuerrechtlichen Belangen sind ab dem 1. Januar 2011 unmittelbar die Finanzämter Gelsenkirchen-Süd und Gelsenkirchen-Nord zuständig.
Die Lohnsteuer wird künftig papierlos mit dem neuen elektronischen System "ELStAM" abgerechnet. "ELStAM" steht für "Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale" und wird nach und nach in einer Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern installiert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen keine Lohnsteuerkarte mehr bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Alle Daten, die für die Ermittlung der Lohnsteuer ab 2012 relevant sind, werden dem Arbeitgeber von der Datenbank zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Finanzamt soll dadurch erleichtert werden.
Da die Einführung des elektronischen Verfahrens stufenweise erfolgt, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 zunächst weiter. Für alle Änderungen und Eintragungen ist aber ab dem 1. Januar 2011 nicht mehr die Meldebehörde, sondern nur noch das Finanzamt zuständig. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erstmals im Jahr 2011 lohnsteuerpflichtig arbeiten, bekommen beim Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung.
Fragen zu den geänderten Zuständigkeiten beantwortet gerne die Telefonische Bürgerberatung des Referates Bürgerservice unter der Rufnummer 169 2100.