27. Januar 2011, 14:00 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
GE. Im Haushaltsplan der Stadt Gelsenkirchen stehen den in 2011 geplanten Erträgen von 703 Mio. € geplante Aufwendungen in Höhe von 811 Mio. € gegenüber. Demzufolge wird bis zum Jahresende mit einem Fehlbetrag von 108 Mio. € zu rechnen sein.
Trotz erheblicher Sparanstrengungen in der Vergangenheit – immerhin weisen die Haushaltssicherungskonzepte seit 1995 ein nominales Einsparvolumen von 176,5 Mio. € aus – wird auch in 2011 kein Haushaltsausgleich möglich, dieser ist auch bis 2014, also im mittelfristigen Planungszeitraum, nicht erreichbar.
Der Weg aus den Schulden
Als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise brachen die Haushaltsdaten auch in Gelsenkirchen 2009 dramatisch ein; anstelle eines geplanten Fehlbedarfs von 40,6 Mio. € betrug der Fehlbetrag im Jahresabschluss 163,1 Mio. €. Diese Entwicklung setzte sich 2010 nahezu unverändert fort. Sah der Haushaltsplan noch ein Defizit von 92,7 Mio. € vor, belief sich die Prognose zum Stand 30. September 2010 auf rund 150 Mio. €.
Daher wird die Stadt Gelsenkirchen den bisherigen Sparkurs weiter beibehalten und die Optimierung der Dienstleistungen vorantreiben.
Der jetzt vorgelegte Haushaltsplan zeigt deutlich, dass für Gelsenkirchen der Haushaltsausgleich allein aus eigener Kraft nicht zu schaffen ist. Ebenso deutlich zeichnen sich jedoch auch Gründe ab, optimistisch in die Zukunft zu schauen:
· Die positive wirtschaftliche Entwicklung in 2010 wird sich auch in 2011 fortsetzen und zumindest auf der Einnahmeseite Entlastungen bringen,
· die neue Landesregierung in NRW hat sowohl aufsichtsrechtliche als auch finanzielle Verbesserungen für die Kommunen angekündigt,
· und auch der Bund erkennt langsam aber sicher, dass der Kompetenz Leistungen zu definieren, auch die Verpflichtung deren Finanzierung sicher zu stellen, folgen muss.
Kern des im Entwurf vorgelegten Haushaltssicherungskonzeptes ist damit die Perspektive, wie (wenn nicht im mittelfristigen Planungszeitraum) bis 2020 der Haushaltausgleich realisiert und die bilanzielle Überschuldung der Stadt Gelsenkirchen vermieden werden kann. Ohne strukturelle Veränderungen würde sich das Eigenkapital im mittelfristigen Planungszeitraum, durch einen durchschnittlichen Jahresfehlbetrag von 102,4 Mio. € bis 2014, auf einen zweistelligen Millionenwert verringern.
Wenn jedoch strukturelle Entlastungen, insbesondere die angekündigte am Finanzbedarf orientierte Höhergewichtung des Soziallastenansatzes im Gemeindefinanzierungsgesetz sowie eine hälftige Beteiligung des Bundes an den Sozialleistungen zum Tragen kommen, wäre ein Haushaltsausgleich Gelsenkirchens in 2020 keine Ausnahme - er wäre strukturell gesichert.
Entsprechend gefestigt würde so auch das städtische Eigenkapital als bilanzieller Ausdruck des schuldenfreien Vermögens der Stadt und damit der Gelsenkirchener Bürgerinnen und Bürger.
Fazit
Die finanzielle Lage Gelsenkirchens ist sicher ernst, aber sie ist nicht hoffnungslos. Derzeitige Entwicklungen auf den unterschiedlichen politischen Ebenen zeigen, dass die berechtigten kommunalen Belange nun endlich wahrgenommen werden. Das lässt Gutes hoffen, denn Kommunen sind systemrelevant!
Dieser Haushalt ist erneut davon geprägt, dass in Gelsenkirchen einerseits in die Zukunft und den sozialen Zusammenhalt investiert und doch gleichzeitig gespart wird, ohne dabei Strukturen zu zerschlagen.
Im Mittelpunkt steht weiterhin der Bereich Bildung und Betreuung, in dem wir in Zukunft weiter investieren wollen. Das übrigens nicht nur, um den Kindern und Jugendlichen eine Zukunft zu ermöglichen, sondern auch, um langfristig Kosten zu senken.
Ebenfalls im Zentrum der Aktivitäten stehen Investitionen in die Stadtteilerneuerung. Hier wird die Strategie fortgesetzt, in die großen Brachflächen fortzuentwickeln, damit sich darauf neue Firmen ansiedeln können, die Arbeits- und Ausbildungsplätze mitbringen und Gewerbesteuereinnahmen generieren und durch die Zahlung von Löhnen und Gehältern neues Wachstum in die Stadt bringen.
Im größten Stadtumbauprogramm, das diese Stadt jemals gesehen hat, werden auch in Zukunft die Quartiere so aus- und umgebaut, dass sie einer kleiner und älter werdenden Gesellschaft gerecht werden.
Hintergrundinformationen
Erträge
Die Stadt Gelsenkirchen hat für das Jahr 2011 Erträge in Höhe von 703 Mio. € eingeplant. Diese kommen zu fast 70 Prozent aus Steuern oder ähnlichen Abgaben, Zuwendungen und Umlagen.
14 Prozent stammen aus öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, wie beispielsweise Gebühren.
Der Rest setzt sich im Wesentlichen aus privatrechtlichen Leistungsentgelten und Finanzerträgen zusammen. Die Erträge, vor allem aus dem Bereich der kommunalen Steuern, sind jedoch keineswegs statisch.
Ein Jahr nach der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise ist eine wirtschaftliche Erholung noch nicht in den kommunalen Kassen angekommen: Betrug das Aufkommen der Gewerbesteuer in 2008 noch 163 Mio. €, wird für 2010 in etwa ein Wert von 100 Mio. € erreicht, geplant waren 125 Mio. €.
Warum Einnahmekontinuität gerade bei der Gewerbesteuer notwendig ist, wird bei Betrachtung der Hauptertragsarten deutlich. Mit geplanten 128 Mio. € für 2011 ist die Gewerbesteuer, nach den Schlüsselzuweisungen des Landes, die größte und wichtigste Finanzierungsposition.
Aufwendungen
Das Gros der Aufwendungen in Höhe von 811 Mio. € besteht aus den sog. Transferaufwendungen, also insbesondere Leistungen der Stadt an private Haushalte in Form von sozialen Hilfen. Transferaufwendungen machen 42 Prozent der gesamten städtischen Aufwendungen aus. Weitere große Aufwandsposition sind die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie die Aufwendungen für Personal (rd. 2.500 Stellen) und Pensionäre. Abschreibungen auf Gebäude und Straßen sowie Zinsen vervollständigen die Aufwendungen.
Bis zum Jahresende mit einem Fehlbetrag von 108 Mio. € zu rechnen.
Da die Aufwendungen nicht durch Erträge gedeckt werden, erfolgt die Finanzierung der Deckungslücke durch die Aufnahme zusätzlicher Kassenkredite, um die im Wesentlichen gesetzlich bedingten Leistungen erbringen zu können. Das heißt die Stadt überzieht ihr Girokonto um diesen Betrag. Der Stand der Kassenkredite, also der aufgelaufenen Haushaltsdefizite ist in Gelsenkirchen – durch die Veräußerung von Vermögenswerten in der Vergangenheit – mit 375 Mio. € (31.12.2010) im Vergleich zu anderen Ruhrgebietsstädten relativ gering (rd. 1.442 € pro Einwohner).
Schuldenstand (Investitionskredite)
Die Kommunaldarlehen für Investitionen steigen von 400 Mio. € Ende 2010 auf 422 Mio. € 2011. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt entsprechend auf 1.645 € pro Einwohner. Hier wirkt sich auch der Einwohnerrückgang in Gelsenkirchen negativ aus.