15. Februar 2011, 10:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Über mehr Parkmöglichkeiten im Bereich eines neu zugeschnittenen Bewohnerparkgebiets am Wissenschaftspark können sich jetzt die Anlieger freuen. Die entsprechende Beschilderung wird in diesen Tagen angebracht. Die Stadtverwaltung reagiert damit auf Anregungen aus der Anwohnerschaft.
Die bereits bestehende Bewohnerstellplätze bleiben auch weiterhin erhalten. Die Parkzeiten ausschließlich für Bewohner gelten montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr.
Zusätzlich wird in der Munscheidstraße auf der Ostseite durchgängig das Bewohnerparken eingerichtet. Dadurch erhöht sich die Chance der Bewohner, einen Parkplatz in direkter Umgebung ihrer Wohnung zu finden. Gleichzeitig soll dadurch der Parkdruck durch den Wissenschaftspark entschärft werden.
Ebenfalls mit dem Ziel der erhöhten Chance auf einen Stellplatz in direkter Wohnungsnähe wird auf der Breilstraße alternierend Bewohnerparken eingerichtet.
Die Parkscheibenregelung an der Bochumer Straße wird beibehalten und durch eine geringe Anzahl an Parkplätzen in der Breilstraße und Stephanstraße ergänzt. So wird ein erhöhtes Angebot an Parkmöglichkeiten für Besucher der Bochumer Straße geschaffen.
Die Bewohnerparkberechtigungen können, bei Vorliegen der entsprechenden Kriterien, in den BÜRGERcentern beantragt werden. Die Kosten liegen bei 23 € für ein Jahr und bei 46 € für zwei Jahre.
Für die Erteilung von Bewohnerparkberechtigungen bestehen folgende Vergabekriterien:
1. Der Antragsteller muss mit Wohnsitz im Parkgebiet gemeldet sein (Bewohner).
2. Das Kraftfahrzeug, für das eine Parkberechtigung ausgestellt werden soll, muss auf ihn als Halter zugelassen sein oder nachweislich dauernd von ihm genutzt werden.
3. Der Antragsteller darf über keine Garage oder einen privaten Stellplatz verfügen.
4. Jeder Bewohner erhält die Parkberechtigung jeweils nur für ein Kraftfahrzeug.