17. Februar 2011, 13:57 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Bezirksregierung Münster hat am Mittwoch (16. Februar) das Zwischenlager Gelsenkirchen der Hertener AGR Unternehmensgruppe an der Wiedehopfstraße 30 stillgelegt. Bei einer Untersuchung sind dort hohe Belastungen durch giftige und krebsunterstützende Polychlorierte Biphenyle (PCB) entdeckt worden.
Oberbürgermeister Frank Baranowski ist am Nachmittag durch die AGR Geschäftsführung informiert worden. Er hat gegenüber dem Unternehmen eine vollständige Aufklärung des Vorfalls gefordert. Außerdem erwartet der Oberbürgermeister eindeutige Aussagen darüber, ob es auch außerhalb der Anlage zu Belastungen gekommen sein kann. „Ich will wissen, ob und welche Gefahr für die Anlieger und die Beschäftigten von dem Zwischenlager ausgeht oder ausgegangen ist.“
Die Bezirksregierung Münster hat in einer ersten Stellungnahme erklärt, dass die Belastungen sich nur auf den direkten Arbeitsbereich beziehen. Das Unternehmen selbst hat mitgeteilt, dass die Verunreinigung nicht aus dem direkten Arbeitsbereich heraus zu einer Anreicherung in der Hallenluft geführt hat und auch in den Aufenthaltsräumen der Belegschaft nicht feststellbar ist.
Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) hat in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt: „Eine akute Gefährdung der Nachbarschaft geht nach jetzigem Kenntnisstand von der Anlage nicht aus. Dies wird aber zurzeit weiter überprüft. Eine Belastung von Arbeitnehmern kann nicht ausgeschlossen werden.“
Das Umweltreferat der Stadt Gelsenkirchen steht im Kontakt mit der Bezirksregierung und lässt sich über die weiteren Ergebnisse informieren. Die Überwachung des Betriebs ist im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung.
Hintergrund:
Seit mehr als 25 Jahren betreibt die AGR Unternehmensgruppe das Zwischenlager für gefährliche Abfälle auf dem Gelände der Zentraldeponie Emscherbruch in Gelsenkirchen. Der Betrieb ist nach eigenen Angaben spezialisiert auf die Entsorgung von gefährlichen Abfällen z. B. aus Laboratorien, Schulen, Universitäten und Galvanikbetrieben.
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige und krebsunterstützende chemische Chlorverbindungen. Das Inverkehrbringen von PCB-haltigen Produkten ist in Deutschland seit 1989 verboten.