22. Februar 2011, 10:50 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Einsatz von Wärmeschutzverglasung ist im Neubau und bei der Fenstersanierung im Altbau inzwischen Standard. Im Unterschied zur früher verwendeten Doppelverglasung ist bei diesen Fenstern eine Seite der raumseitigen Scheibe mit einer unsichtbaren Metallschicht bedampft, die die Wärmestrahlung in den Raum reflektiert. Zusätzlich ist der Scheibenzwischenraum mit einem Edelgas anstelle von Luft gefüllt. Dadurch wird der Wärmeverlust durch das Fenster um über 60 Prozent gegenüber alten Verglasungen reduziert. „Ein Austausch alter Fenster mit einer ergänzenden Außenwanddämmung kann sich direkt bei den Heizkosten bemerkbar machen,“ so Martin Grampp, Energieberater der Verbraucherzentrale in Gelsenkirchen-Buer, Rathaus, Zimmer 478 – 4. Etage.
Aber auch bei der neuen Verglasung werden die Angaben zum Energieverlust oft nicht eindeutig kommuniziert. Hersteller geben häufig nur den Wärmedurchgangswert (Ug-Wert) des Glases an, der niedriger liegt als der des Fensterrahmens. Es kommen zusätzliche Wärmeverluste über Abstandshalter aus Metall am Rand der Verglasung zum Tragen. Da der Rahmen je nach Fenstergröße bis zu 30 Prozent und mehr der Gesamtfläche ausmacht, ist der Uw-Wert der gesamten Fensterkonstruktion daher um bis zu drei Zehntel schlechter als der der Verglasung. „Achten Sie deshalb beim Fensterkauf auf den Uw-Wert,“ so der Energie-Experte der Verbraucherzentrale, „dieser darf gemäß der gesetzlich geltenden Mindestanforderung nicht höher als 1,3 (Watt pro m² mal Kelvin) liegen. Um eine KfW-Förderung zu erhalten, muss er sogar noch niedriger sein, nämlich 0,95 (Watt pro m² mal Kelvin).“
Zur Fenstermodernisierung, aber auch zum fachgerechten Einbau und zur Erstellung eines passenden Lüftungskonzeptes berät die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale in der Beratungsstelle Gelsenkirchen-Buer im Rathaus Buer, Zimmer 478, ausführlich. Ein halbstündiges Gespräch mit Martin Grampp kann sofort am 24. Februar 2011 oder mit etwas Vorlauf am 10. März 2011 unter 0209 169-41 78 oder referat.bauordnung@gelsenkirchen.de vereinbart werden. Dank Förderung kostet die Beratung nur 5 Euro.
Alternativ kommen die Energie-Experten der Verbraucherzentrale auch ins Haus. Die 90-minütige Beratung „Bei Ihnen zu Hause“ kostet 60 Euro. Terminvereinbarung telefonisch unter 0180 –111 5 999 (Festnetzpreis 3,9 ct/min, Mobilfunkpreis max. 42 ct/min) oder im Internet unter www.sparnachbar.de.