09. März 2011, 11:05 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Unternehmerinnen und Unternehmer werden bei der Gründung eines Unternehmens und im unternehmerischen Alltag mit einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen und Rechtsvorschriften konfrontiert.
Auch schon vor der Gründung und darüber hinaus gilt: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“. Ein mangelndes rechtliches Unternehmerwissen kann zu ungültigen sowohl Verträgen als auch Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder kurz „AGBs“, führen.
Die wichtigsten Praxistipps zu vertragsrechtlichen Grundregeln gibt Berthold Langbein, Rechtsanwalt, Partner einer überregional tätigen Wirtschaftsrechtskanzlei aus Düsseldorf und Gelsenkirchen beim Unternehmerabend Südost am
Dienstag, 15. März 2011, um 18:00 Uhr,
im Wissenschaftspark (Konferenzraum 8),
Munscheidstraße 14, 45886 Gelsenkirchen.
Wie immer ist nach der Veranstaltung Raum für Gespräche bei einem kleinen Imbiss. Über Anmeldungen unter 0209/169 3771 oder per E-Mail an bfw@gelsenkirchen.de freut sich das Büro für lokale Wirtschaftsentwicklung.