23. März 2011, 11:24 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die langjährigen Erfahrungen der Zulassungsbehörden zeigen, dass die meisten Halter von Motorrädern ein möglichst schmales Kennzeichen für ihr Fahrzeug wünschen. Darum hat der Bundesrat in seiner 881. Sitzung am 18. März 2011 beschlossen, der Änderung zur Ausgestaltung der Kennzeichen für Krafträder zuzustimmen.
Das neue Schild wird 200 mm hoch und mindestens 180 mm bis maximal 220 mm breit sein. Gleichzeitig wird die Beschriftung der zurzeit üblichen Leichtkrafträder verwendet. Dadurch ist es der Zulassungsbehörde möglich, auch längere Erkennungsnummern auf einem möglichst kleinen Schild unterzubringen. Jeder Motorradfahrer wird also bald auf jeden Fall in den Genuss eines schmalen Kennzeichenschildes kommen können.
Nach der Einführung der neuen Kennzeichengröße kann der Halter zunächst selber entscheiden, ob sein Motorradkennzeichen nach dem alten oder dem neuen Muster ausgestaltet werden soll.
Da es für die Zuteilung von schmalen Kennzeichenschildern in Zukunft nicht mehr notwendig sein wird, eine kurze Nummernkombination zu vergeben, sieht die Änderung außerdem vor, dass zwei- und dreistellige Erkennungsnummern (z.B. GE-A1 oder GE-AA1) nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden dürfen, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.
Die neue Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft, die für die 13. Kalenderwoche 2011 erwartet wird. Ab diesem Zeitpunkt werden die kleinen Kennzeichen auch in Gelsenkirchen erhältlich sein.