12. April 2011, 15:55 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Das im Dezember in Kraft getretene 4. Schulrechtsänderungsgesetz sieht für Kommunen die Möglichkeit vor, „Schuleinzugsbereiche“ einzurichten. In seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsvorstand der Stadt Gelsenkirchen sich gegen diese Option entschieden.
Nach dem neuen Gesetz können Eltern ohne besonderes Genehmigungsverfahren eine andere als die zuständige Grundschule wählen. Die aufnehmende Grundschule muss nicht nach Gründen fragen, sie kann es. Der Schulleiter oder die Schulleiterin entscheidet dann über die Aufnahme der Kinder. Der Schulträger, also die Stadt Gelsenkirchen, hat keinen Einfluss auf die konkrete Aufnahmeentscheidung.
Daher hat die Schulverwaltung nach Abwägung aller Argumente festgestellt, dass der Aufwand, Schuleinzugsbereiche für Grundschulen einzurichten und zu pflegen, in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Erfolg steht.
Dem Vorschlag, von der Einrichtung von Schuleinzugsbereichen abzusehen, ist der Verwaltungsvorstand der Stadt Gelsenkirchen heute gefolgt.