14. April 2011, 10:47 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Der Bebauungsplan Nr. 404 „Norderweiterung Chemiestandort Scholven – Teil Ost“ ist zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlich vom 10. Januar bis zum 11. Februar ausgelegt worden. Bei der Prüfung der Vielzahl von Bürgeranregungen durch die Verwaltung hat sich die Notwendigkeit einer Ergänzung bzw. Anpassung des Bebauungsplanes ergeben.
Um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Veränderungen einzusehen und zu bewerten, wird der Plan in der Zeit von Ende Juni bis Ende Juli 2011 erneut offengelegt. Damit wird der Ratsbeschluss zum Bebauungsplan voraussichtlich erst am 15. Dezember 2011 gefasst.
Im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Flächenpotenzial im Umfeld des Standortes Scholven mit dem Ergebnis geprüft, dass die nördlich der B 224 beiderseits der Halde Scholver Feld gelegenen Flächen die besten Voraussetzungen für eine mögliche Werkserweiterung bieten. Die in diesem Zusammenhang erstellten Umweltuntersuchungen zeigten, dass die im Plangebiet, unmittelbar östlich der Halde Scholver Feld gelegenen Flächen dabei - sowohl hinsichtlich des Immissionsschutzes als auch hinsichtlich der ökologischen Gegebenheiten – für die Ansiedlung chemischer Großanlagen am besten geeignet sind.
Bei der Prüfung der Vielzahl von Bürgeranregungen durch die Verwaltung hat sich die Notwendigkeit einer Ergänzung und Anpassung des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ergeben:
- Aufgrund der Neufassung des Leitfadens „SFK/TAA-GS-1 Störfall-Kommission Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit“ jetzt „KAS-18 Kommission für Anlagensicherheit“ ist es nun erforderlich, die im Bebauungsplan festgesetzte Stoffliste bezüglich der störfallrelevanten Stoffe zu aktualisieren. Dies hat zur Folge, dass der in Teilen des Plangebietes bisher als zulässig festgesetzte „Chlorwasserstoff“ gestrichen wird, da im aktuellen Leitfaden – KAS-18 – diesem Stoff eine weitaus höheres Abstandserfordernis (aktuell 1.500m statt 200m) zuerkannt wird, als bisher.
- Die von der Standorterweiterung ausgehenden möglichen Lichtimmissionen sind im Rahmen eines den Bebauungsplan ergänzenden Fachgutachtens bewertet worden.
Der Bebauungsplan wurde entsprechend ergänzt und angepasst. Auch von den Trägern gab es Anregungen. Der Anregung der Stadt Marl, zur Verbesserung des Landschaftsbildes entlang der Scholvener Straße eine Baumreihe zu pflanzen, wurde entsprochen.
Der Bebauungsplan zur Norderweiterung des Chemiestandortes Scholven soll dort langfristige Entwicklungsperspektiven sichern und durch die Möglichkeit weitere chemische Produktionsanlagen anzusiedeln, den Standort nachhaltig stärken. Die dazu notwendigen zusätzlichen industriell nutzbaren Flächen werden planungsrechtlich gesichert.
Von BP ist beabsichtigt, das Plangebiet für die Weiterverarbeitung der bereits am Standort Scholven vorhandenen Ausgangsstoffe und Produkte zu nutzen. Aus der direkten Anbindung an das Werk Scholven ergeben sich erhebliche verfahrenstechnische und logistische Vorteile.
Ein wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es dabei, die vorgesehenen Nutzungen innerhalb des Plangebietes so anzuordnen und zu beschränken, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die in der Umgebung vorhandenen Nutzungen und die angrenzenden Siedlungsbereiche vermieden werden.
Das Bebauungsplangebiet hat eine Gesamtfläche von 58 ha. Davon werden 32 ha als „Industriegebiet“ festgesetzt; der Rest überwiegend als „Grünfläche“ bzw. als „Fläche für Natur und Landschaft“.