22. Juni 2011, 11:32 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die zum 1. September 2011 geplante Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) in Deutschland macht schon jetzt Veränderungen bei der Ausländerabteilung des Referates Recht und Ordnung erforderlich. So werden innerhalb des Dienstgebäudes Husemannstraße 32 zur Anpassung der künftigen Arbeitsabläufe zusätzliche Bildschirmarbeitsplätze eingerichtet, um den künftigen Anforderungen gewappnet zu sein. Außerdem werden einige Umzüge notwendig.
Die erforderlichen Arbeiten werden in der Zeit vom 5. bis zum 8. Juli 2011 durchgeführt. Am Donnerstag, 7. Juli, und am Freitag, 8. Juli 2011 ist die Ausländerabteilung während der üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr nur eingeschränkt erreichbar. Ein Bereitschaftsdienst für Notfälle ist eingerichtet.
Aufgrund der beengten Verhältnisse kann es jedoch zu Beeinträchtigungen und zu längeren Wartezeiten für die Besucher kommen.
Hintergrund:
Mit Einführung des eAT im Kreditkartenformat werden der bisherige Aufenthaltstitel (Klebeetikett), die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst.
Der elektronische Aufenthaltstitel besitzt einen kontaktlosen Chip im Karteninneren, auf dem die biometrischen Merkmale (Lichtbild und zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen (Auflagen) und die persönlichen Daten gespeichert sind. Zusätzlich enthält der Chip die Möglichkeit einen elektronischen Identitätsnachweis sowie eine qualifizierte elektronische Signatur zu nutzen.
Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Grundlage hierfür sind die EU-Verordnungen Nummer 1030/2002 und Nummer 380/2008.
Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union einheitlich zu gestalten und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Es wird für jeden Drittstaatsangehörigen ein eigener eAT ausgestellt
Weitere Informationen zum eAT gibt es auf den Internsetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge unter http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/ITDienstleistungen/Angebote/eAufenthaltstitel/e-aufenthaltstitel-node.html