06. Juli 2011, 11:03 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Lehrerinnen und Lehrer für Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) können mit Erlass der Landesregierung vom 8. Juni 2011 wieder leichter eingestellt werden.
Das Bemühen der vorigen Landesregierung, die Qualität des Herkunftssprachlichen (früher: muttersprachlichen) Unterrichts zu sichern, führte in der Praxis zu erschwerten Einstellungsregelungen. Der Bewerberkreis war auf Personen eingeschränkt, die einen Lehramts- oder allgemeinen Abschluss im jeweiligen Fach hatten. In Gelsenkirchen gab es keine Bewerberinnen und Bewerber, die die engen Voraussetzungen erfüllten. Der Unterricht konnte nicht mehr an allen Schulen erteilt werden.
Durch den neuen Erlass können nun auch Personen eingestellt werden, die entsprechende Abschlüsse in einem anderen Fach haben. Durch die vorgeschriebene Sprachkompetenzprüfung und die verpflichtende pädagogische Fortbildung ist auch für diese Lehrkräfte das gewünschte Qualitätsniveau gegeben.
„Die Regelung von Dezember 2009 hat z.B. dazu geführt, dass eine herkunftssprachlich türkische Person, die in einem anderen Bundesland im Rahmen eines Vertretungsvertrages an einem Gymnasium das Fach Englisch unterrichtet hatte und als Dozent an einer Hochschule tätig gewesen war, in Gelsenkirchen keinen Herkunftssprachlichen Unterricht erteilen durfte. Die neue Regelung wird es ermöglichen, die Stellen für HSU in Gelsenkirchen wieder zu besetzen“, so Bildungsdezernent Dr. Manfred Beck.
Gemeinsam mit dem Gelsenkirchener Integrationsrat hatte Dr. Beck die Landesregierung und mehrere Landespolitiker auf dieses Problem aufmerksam gemacht.
Integrationsbeauftragter Mehmet Ayas erklärt: „Die Migrantenorganisationen haben mehrfach ihr Unverständnis darüber geäußert, dass in ihren Augen geeignete Personen interessiert waren, sich zu bewerben, sie aber aus formalen Gründen abgelehnt werden mussten. Die Herkunftssprache ist eine besondere Kompetenz von Kindern aus Zuwandererfamilien. Sie soll deshalb im öffentlichen Schulsystem durch entsprechenden Unterricht gefördert werden. Dies wird nun auch in Gelsenkirchen wieder ermöglicht.“