08. Juli 2011, 12:08 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. In Gelsenkirchen gibt es eine große Zahl von Menschen, die sich regelmäßig und mit lobenswertem Engagement und Zeit¬einsatz einem der vielen Ehrenämter widmen, die es in unserer Stadt gibt.
Für die allermeisten Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler sind dabei bereits kleine freundliche Gesten oder auch das Lächeln im Gesicht derer, denen sie helfen können, „Lohn“ genug.
Nun gibt es neben der individuellen ideellen Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement auch ein kleines materielles „Dankeschön“: die Ehrenamtskarte NRW!
Die ersten 20 Gelsenkirchener Ehrenamtskarten wurden am Donnerstag bereits durch die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen, Frau Ute Schäfer und Herrn Oberbürgermeister Frank Baranowski an verdiente Ehrenamtler ausgehändigt.
Die Ehrenamtskarte NRW ist eine Plastikkarte, wie sie als Bank- oder Mitgliedskarte für Portmonee und Brieftasche bekannt ist. Sie ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für intensives bürgerschaftliches Engagement.
Die Karte gibt es auf Antrag kostenlos für besonderes ehrenamtliches Engagement.
Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land und seinen Städten und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art.
Entdecken Besitzer der Ehrenamtskarte im Alltag am Eingang oder Kassenhäuschen einer öffentlichen oder privaten Einrichtung den Hinweis „Ehrensache“, so erhalten sie dort bei Vorlage ihrer Ehrenamtskarte attraktive Vergünstigungen und zwar landesweit.
Wer kann die Ehrenamtskarte bekommen?
Eine Ehrenamtskarte erhält, wer in den letzten zwei Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich ohne Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung nachweislich tätig ist. Es spielt keine Rolle, in welchem Bereich das Engagement erbracht wird. Auch können Tätigkeiten bei verschiedenen
Organisationen zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen.
Die Bewerber müssen Gelsenkirchener sein und/oder ihr Ehrenamt in Gelsenkirchen ausüben.
Wer gibt die Ehrenamtskarte aus?
Für die Ehrenamtskarte ist ein Bewerbungsbogen, den es u.a. in der Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen gibt, auszufüllen. Dieser Bewerbungsbogen muss von der Organisation oder Einrichtung unterschrieben werden, bei der die ehrenamtlich tätige Person ihr Ehrenamt ausübt. Sind die Bewerber an verschiedenen Stellen aktiv, so muss für jedes Engagement ein Bogen ausgefüllt und bei Ehrenamtsagentur Gelsenkirchen abgegeben werden.
Die Ehrenamtskarte ist nach Ausgabe zwei Jahre gültig.
Welche Vergünstigungen gibt es?
Die Inhaberin oder der Inhaber der Ehrenamtskarte werden von vielen Einrichtungen oder Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das Projekt unterstützen, belohnt.
Das können Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen und Parks genauso sein wie Einzelhändler, Apotheken, Kinos, Sportstätten oder
Hotels. Sie räumen bei Vorlage der Karte Vergünstigungen ein: Gratis-Eintritt, zwei Karten für den Preis von einer oder eine Ermäßigung. Im Internet ist unter www.ehrensache.nrw.de eine stets aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen zu finden.