12. Juli 2011, 12:03 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die melderechtlichen Bestimmungen schreiben der Stadt (Referat Bürgerservice) aufgrund des § 58 Absatz 1 Wehrpflichtgesetz die Weitergabe von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung vor, sofern der betroffene Einwohner der Erteilung dieser Auskünfte nicht widersprochen hat. Betroffen sind alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden.
Deutsche Staatsangehörige, die im Jahre 2012 volljährig werden, können ihren Widerspruch bis spätestens Donnerstag, 15. September 2011 in einem der Bürgercenter zur Niederschrift erklären oder schriftlich an das Referat 33 Bürgerservice der Stadt Gelsenkirchen, 45875 Gelsenkirchen, richten. Ein entsprechendes Formular ist im Formularservice unter www.gelsenkirchen.de abrufbar. Eine Einwilligung oder Genehmigung des gesetzlichen Vertreters ist hierfür nicht erforderlich. Das Widerspruchsrecht bezieht sich ausschließlich auf die Weitergabe von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung, nicht jedoch allgemein auf die Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister.
Für die Entgegennahme des Widerspruchs stehen die Bürgercenter im Rathaus Buer, an der Cranger Str. 262, an der Schloßstr. 35 und an der Husemannstr. 32 zur Verfügung.
Die Bürgercenter sind zu folgenden Zeiten geöffnet: montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 14 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 13 Uhr.
Weitere Informationen gibt es unter der Sammelrufnummer 169 -2100.