13. Juli 2011, 11:36 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Einigung von SPD, GRÜNEN und CDU im Landtag Nordrhein-Westfalen auf einen gemeinsamen Antrag zur Einführung von Islamunterricht gewährleistet, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 islamischer Religionsunterricht als Schulfach (selbstverständlich in deutscher Sprache) eingeführt werden kann.
Voraussetzung dafür war, dass der Landesregierung etwas gelungen ist, was ihre Vorgängerin nicht geschafft hatte, nämlich eine Einigung mit den Moslemverbänden über die Inhalte eines islamischen Religionsunterricht. Dies war ein schwieriger Prozess, weil anders als bei den christlichen Kirchen bei den muslimischen Organisationen eine Vielzahl von Ansprechpartnern unter eine Haube zu bringen waren.
Der Gelsenkirchener Integrationsbeauftragte Mehmet Ayas ist mit dem Ergebnis zufrieden: „Endlich wird auch für Muslime das verfassungsmäßige Recht auf Religionsunterricht umgesetzt. Für mich ist dies ein weiterer Schritt in Richtung Integration nicht-christlicher Bevölkerungsteile und ein Stück mehr Normalität für muslimische Kinder.“
Für Bildungs- und Integrationsdezernent Dr. Manfred Beck hat die Einführung des islamischen Religionsunterrichts noch eine weitere Seite: „Wir können den muslimischen Eltern nunmehr garantieren, dass ihre Kinder einen Unterricht erhalten, dessen Qualität staatlich garantiert ist und der inhaltlich mit den muslimischen Organisationen abgestimmt ist. Sie sind künftig also nicht mehr auf selbstorganisierten Unterricht bei den Moscheevereinen angewiesen, dessen Qualität sehr unterschiedlich ist. Dass der Unterricht in deutscher Sprache erfolgt, ist ein weiterer wichtiger Aspekt der Integration unserer muslimischen Bevölkerung.“
In Gelsenkirchen wird die Zahl der muslimischen Schülerinnen und Schüler auf über 5.000 (von rd. 30.000) geschätzt.
Dr. Beck dämpft allerdings die Hoffnung auf eine sehr schnelle Umsetzung: „Es wird sicherlich nicht möglich sein, zum Schuljahr 2012/2013 an allen Schulen islamischen Religionsunterricht anzubieten, weil nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer dafür vorhanden sind. Diese müssen nach dem Universitätsstudium, das in NRW nur in Münster möglich ist, wie beim christlichen Religionsunterricht danach eine Zulassung erhalten, die von einem Beirat der muslimischen Verbände erteilt werden muss.“