18. Juli 2011, 11:37 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Ob Frauchen oder Herrchen, wer in Gelsenkirchen seinen Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet hat und keine Hundesteuer zahlt, muss mit Unannehmlichkeiten rechnen. Die Stadt Gelsenkirchen setzt derzeit Hundesteuerfahnder auf die Spur der Steuersünder.
In der Stadt Gelsenkirchen sind etwa 11200 Hunde angemeldet. Bei einem derzeitigen Steuersatz von 117 Euro für den ersten Hund und einer Steigerung bei der Mehrfachhundehaltung auf 135 Euro bzw. 153 Euro pro Jahr macht dies ein jährliches Steueraufkommen von rund 1,2 Mio. Euro aus. Bei einer geschätzten Dunkelziffer bis zu 20 Prozent gehen der Stadt Gelsenkirchen erhebliche Einnahmen verloren.
Die Hundesteuersatzung der Stadt Gelsenkirchen schreibt eine generelle Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung eines Hundes vor. Das gilt auch für zugelaufene Tiere, wenn sie im Besitz des Finders bleiben. Die tatsächliche oder auch vorgetäuschte Unkenntnis der Regelung entbindet nicht von einer Nachversteuerung ab dem Anschaffungsdatum.
Unter Umständen kann es auch zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, durch das zusätzliche vermeidbare Kosten entstehen. Hundehalter sollten außerdem wissen, dass ihre Hunde außerhalb der Wohnung oder des Grundstücks die sichtbar befestigte und gültige Steuermarke tragen müssen.
Die Marke ist auf Verlangen den Bediensteten oder Beauftragten der Stadt auf Verlangen vorzulegen. Bei einer Anmeldung wird auch über die Möglichkeit einer Steuerbefreiung z. B. für Bezieher des Arbeitslosengeldes-2 bzw. Grundsicherung (Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII) oder einkommensmäßig gleichstehenden Personen informiert.
Für weitere Informationen oder Fragen stehen den Hundehaltern die Mitarbeiter/innen unter den Rufnummern 1 69-22 63, 169-21 28 und 1 69-29 38 zur Verfügung.
Hundebesitzer können auch direkt zu dem Dienstzimmer 507 in der Bochumer Straße 4 kommen. Per E-Mail ist auch das Referat Stadtkämmerei und Finanzen unter der Adresse stadtkaemmerei.bos4@gelsenkirchen.de zu erreichen.
Anmeldungen können formlos an das Referat Stadtkämmerei und Finanzen, Bochumer Straße 4, 45789 Gelsenkirchen gerichtet werden, sie werden auch von den BÜRGERcentern entgegen genommen.