20. Juli 2011, 13:23 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE. Die Stadt Gelsenkirchen nimmt das Anliegen der Anwohner des Erler Birkenkamp sehr ernst. Der heute in der WAZ Gelsenkirchen veröffentlichte Vorwurf der Untätigkeit der Behörden muss daher zurückgewiesen werden.
So wurde in der Vergangenheit durch verschiedene Maßnahmen der Forderung der Anwohner nach mehr Lärmschutz bereits Rechnung getragen. Vor etwa einem Jahr konnte nach Ortsterminen, an denen sowohl Oberbürgermeister Frank Baranowski als auch Regierungspräsident Peter Paziorek teilgenommen haben, im Bereich Birkenkamp auf der A2 eine Temporeduzierung auf 100 km/h eingeführt werden. Es darf also nicht wie behauptet nach der Tunnelausfahrt wieder beschleunigt werden (siehe WAZ Bericht vom 13. Juli 2010: „Tempo-100-Schilder stehen“).
Derzeit wird dem Vorschlag der Anwohner, eine Solaranlage als Schallschutz auf dem Wall zu installieren, von der Verwaltung nachgegangen. Das Umweltreferat der Stadt Gelsenkirchen hat Strassen.NRW im Fall Birkenkamp um Prüfung gebeten. Von dort wurde im April eine straßenrechtliche Genehmigung in Aussicht gestellt. Aktuell versucht die Stadt Gelsenkirchen das Umweltministerium des Landes NRW für eine Beteiligung im Sinne eines Pilotvorhabens zu gewinnen. Dabei soll zunächst eine Machbarkeitsstudie auf den Weg gebracht werden. Auch hier muss der gegenüber der WAZ geäußerte Vorwurf der Untätigkeit daher zurückgewiesen werden.
Die Stadt hat zudem keineswegs versäumt, mit Vertretern der Deutschen Steinkohle über mögliche Schäden und Schadensersatzforderungen am Lärmschutzwall durch Bergschäden zu reden. Es konnte allerdings bislang noch nicht festgestellt werden, ob Bergschäden am Lärmschutzwall entstanden sind. (siehe Vorlage 09-14/2152 in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost vom 4. Mai 2011). Hinzuzufügen ist, dass für den Autobahnabschnitt in Höhe der Siedlung Birkenkamp keine Entschädigungszahlungen durch die Deutsche Steinkohle an den Landesbetrieb Straßen.NRW geleistet wurden. Bergschäden wurden hier nicht festgestellt.
Die Behauptung, dass sich die Fahrer von Lastkraftwagen und Pkw nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, kann von der Stadt Gelsenkirchen auf einer Autobahn ordnungsrechtlich nicht überprüft werden.
Das von den Anwohnern mit dem Bau einer zusätzlichen Lärmschutzwand geforderte Maximalergebnis ist sicher wünschenswert, kann aber aus Sicht der Stadt Gelsenkirchen angesichts der hohen Kosten (die Bürgerinitiative spricht selbst von 400.000 Euro) als freiwillige Leistung der Stadt nicht umgesetzt werden. Zu konstruktiven Gesprächen mit den Anwohnern ist die Stadt immer bereit.