07. September 2011, 11:30 Uhr | Stadt Gelsenkirchen
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GE: Die Schule hat wieder begonnen und die Kinder bekommen in diesen Tagen Listen mit Materialien, die für die Schule nötig sind. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe haben im August schon automatisch einen Betrag von 70 €, das sogenannte Schulbedarfspaket erhalten.
Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen aber dafür einen separaten Antrag stellen. Das Referat Erziehung und Bildung hat deswegen im Juli fast 5.000 Gelsenkirchener Eltern angeschrieben und darauf aufmerksam gemacht.
Wer bisher wegen der Ferienzeit noch nicht dazu gekommen ist, den Antrag zurückzureichen: Es ist nicht zu spät dafür. Das Referat Erziehung und Bildung möchte noch einmal alle Eltern einladen, den unkomplizierten Antrag zu stellen. Gerne werden Eltern auch im Ladenlokal an der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer beraten.
Für weit über 2.000 im Referat Erziehung und Bildung und beim Jobcenter vorliegende Anträge auf einen Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtung sind in diesen Tagen die Bewilligungsbescheide verschickt worden. Auch hier sind selbstverständlich noch Anträge möglich.
Auch die weiteren Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets wie ein- oder mehrtägige Schul- oder Kita-Ausflüge, die Lernförderung und vor allem die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, z. B. Vereinsbeiträge, können beantragt werden.
Bei Fragen hilft das Referat Erziehung und Bildung unter der Telefonnummer 1 69 37 00, im Internet unter www.gefoerdert-in-gelsenkirchen.de oder lassen Sie sich im Ladenlokal an der Horster Straße 6 in Gelsenkirchen-Buer beraten.